WEG-Verwaltung
Bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG) gilt es, viele juristische, technische und kaufmännische Aufgaben zu bewältigen. Hinzu kommt, dass da, wo Menschen mit ihren individuellen Charakteren und Wünschen zusammenleben und sich insbesondere gemeinschaftliches Eigentum teilen, nicht immer eine einheitliche Interessenlage besteht. Deswegen ist es wichtig, einen fachlich kompetenten WEG-Verwalter mit entsprechender Fachkompetenz, stets aktueller Rechtskenntnis und Erfahrung an seiner Seite zu wissen, dem es gelingt, eben jene individuellen Interessenlagen eines jeden Eigentümers zu beachten und miteinander in Einklang zu bringen.
Zu unseren Leistungen gehören:
- Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplanes,
- Einzug der Hausgelder und Zahlungsüberwachung,
- Buchhaltung des WEG- und des Rücklagenkontos,
- Rechnungsprüfung und Regulierung,
- Überprüfung des Versicherungsbedarfs und Abwicklung von Schäden,
- Planung, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen,
- Überwachung der Verkehrssicherungspflichten und der Grünpflege,
- Vorbereitung und Durchführung von WEG-Versammlungen,
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Führung einer Beschlusssammlung,
- Korrespondenz mit Dritten
- u.V.m