Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung sind vorbehalten.
Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen. Dieses gilt auch bei Abschluss einer Vertriebsvereinbarung, wobei die Höhe der Provision sich nach dem angebotenen Kaufpreis richtet.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Miet- oder Vertriebsvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluss bzw. bei Vertragsabschluß. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer- bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet. Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende vom Käufer / Mieter zu zahlende Maklergebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer:
1. Für den Nachweis oder die Vermittlung von bebautem oder unbebauten Grundbesitz 5 % zzgl. MwSt. und somit insgesamt 5,95% des notariellen Kaufpreises.
2. Die Mindestprovision für Vermittlung bzw. Nachweis von bebauten und unbebauten Kaufobjekten beträgt 3.000,- € zzgl. MwSt. und somit 3.570,- €.
3. Für den Nachweis oder die Vermittlung von Mietwohnungen fällt eine Mieterprovision von 2 Monatskaltmieten zzgl MwSt. und somit das 2,38-fache der Monatskaltmiete an.
4. Für den Nachweis oder die Vermittlung von Gewerbemieträumen fallen 3 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. und somit das 3,57-fache der Monatskaltmiete als Provision an.
Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses innerhalb von sieben Tagen (7) nach Eingang des Angebotes mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt. Die Mitteilung an den Makler hat per Einschreiben zu erfolgen.
Obige Bedingungen gelten auch für mündlich bzw. telefonisch erfolgte Angebote. Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers, 27749 Delmenhorst.